Rechtliche Grundlagen der beruflichen Orientierung


Landeskonzept für Berufliche Orientierung Berlin

Das Landeskonzept Berufliche Orientierung Berlin verdeutlicht, dass die Begleitung von Schüler*innen bei der Berufswahl eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Voraussetzung für den Erfolg des Landeskonzeptes Berufliche Orientierung ist auch zukünftig die Beteiligung der vielfältigen Partner aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur Berlin. Das Landeskonzept Berufliche Orientierung Berlin führt das umfassende Angebot der Beruflichen Orientierung in einem für die Schulen handlungsleitenden Rahmen zusammen. Die darin formulierten Handlungsfelder sind für Berliner Schulen Grundlage der täglichen Arbeit. Sie bilden die Grundlage für einen frühzeitigen, individuellen und praxisnahen Berufsorientierungsprozess von Schüler*innen.

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Im Schulgesetz steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten die Schulen haben. Es wird beschrieben, was die Aufgaben der Schülervertretungen sind. Das Gesetz regelt, wie lang die Schulstunden dauern oder auch wann die Schulferien stattfinden.


Die Schulverordnungen präzisieren das Schulgesetz. Inhaltlich können Verordnungen nicht von Gesetzen unterschieden werden.

Grundschulen

Weiterführende Schulen

Berufliche Schulen

Sonderpädagogische Förderung


AV Duales Lernen: Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I


Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung des Schulgesetzes und der Schulverordnungen erlassen werden, werden als Ausführungsvorschriften bezeichnet.

Lehrplan, der Lehrziele, Lehrinhalte, didaktische und gestalterische Hinweise enthält, der aber der Lehrkraft Planungsfreiheiten zugesteht.

Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10

  • Teil A: Grundsätze der Bildung und Erziehung
  • Teil B: Überfachlichen Kompetenzentwicklung mit Schwerpunkten auf der Sprach- und Medienbildung
  • Teil C: Darstellung des jeweiligen Faches mit den anzustrebenden Kompetenzen sowie Themen und Inhalte

Rahmenlehrplan sonderpädagogischer Förderbedarf „Geistige Entwicklung“

  • Eingangsstufe bis Oberstufe bzw. Jahrgangsstufe 1-10
  • Abschlussstufe/zweijähriger berufsqualifizierender Lehrgang oder Werkstufe

Zusatzkurse in der gymnasialen Oberstufe

  • Studium und Beruf
  • Digitale Welten